Die Kommanditgesellschaft in Bulgarien

 

Begriff nach bulgarischem Handelsrecht

Die Kommanditgesellschaft (bulg. Kомандитно дружество, kurz: „КД“) ist nach dem bulgarische Handelsrecht eine Gesellschaft, die von zwei oder mehreren Personen gegründet wird. Diese Personen schließen einen Gesellschaftsvertrag, durch den sie sich einigen ein gewerbliches Unternehmen unter einer gemeinsamen Firma auszuüben. Bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern wird die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt (Kommanditisten), während bei dem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter - Komplementär). Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, finden auf die Kommanditgesellschaft die für die offene Handelsgesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung (Art. 99 Bulgarische Handelsgesetz, bulg. Търговски закон, kurz: „ТР“).

 

Firma der Kommanditgesellschaft

Die Firma der Kommanditgesellschaft muss nach Art. 101 (1) BHG die Bezeichnung „Kомандитно дружество“ oder die allgemeinverständliche Abkürzung „КД“ und den Namen mindestens einem der persönlich haftenden Gesellschafter umfassen.

Gemäß Art. 101 (2) BHG muss die Firma die Namen des Kommanditisten nicht umfassen. Wenn das passiert, dann wird der Kommanditist als persönlich haftende Gesellschafter gegenüber den Gläubigern des Unternehmens betrachtet.

 

Gesellschaftsvertrag

Es ist im Art. 100 BHG vorgesehen, dass der Gesellschaftsvertrag mit einer notariellen Beurkundung geschlossen werden muss.

Der konstitutive Inhalt des Gesellschaftsvertrags beinhaltet folgende Daten:

  1. Firma der Gesellschaft;
  2. Sitz und Adresse;
  3. Unternehmensgegenstand;
  4. Der Name, bzw. die Firma, der einheitliche Identifikationskode (EIK), die Adresse der Gesellschaftern und die Höhe ihrer Haftung;
  5. Art und Höhe der Beiträge der Gesellschaftern;
  6. Wie werden die Gewinne und die Verluste zwischen den Partnern verteilt;
  7. Die Geschäftsführungsweise und die Vertretung.

 

Eintragung im Handelsregister

Die KG wird nach Art. 103 BHG in das Handelsregister von dem persönlich haftenden Gesellschafter eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag und die notariell beglaubigten Unterschriften müssen vorgelegt werden.

 

Innere Beziehungen zwischen den Gesellschaftern

Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) ist zur Geschäftsführung und Vertretung ausschließlich berechtigt und verpflichtet. Die Kommanditisten sind von ihr ausgeschlossen und können die Handlungen des Komplementärs nicht widersprechen.

 

Andere Beziehungen mit Dritten Personen

Wenn ein bevollmächtigter Kommanditist ein Geschäft im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft abschließt, haftet er persönlich. Aber wenn die Gesellschaft die Geschäft bestätigt, haftet der Kommanditist nicht.

Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) unterliegt nach Art. 107 BHG (in Verbindung mit Art. 83) einem Wettbewerbsverbot.

 

Steuern

Die Kommanditgesellschaft unterliegt der bulgarischen Körperschaftssteuer. Diese beträgt 10% vom Gewinn der Gesellschaft. Wenn Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, so ist eine Quellsteuer in Höhe von 5% auf den ausgeschütteten Betrag zu entrichten. Bei ausländischen Gesellschaftern sind die jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu beachten.

 

Gebühren für die Eintragung der Kommanditgesellschaft im Handelsregister in Bulgarien

  • Eintragung einer neuen Kommanditgesellschaft: 130 BGN;
  • Eintragung einer neuen Kommanditgesellschaft in elektronischer Form: 60 BGN.